Kosten

Gesetzlich versicherte Patienten (GKV)

In Deutschland ist die Osteopathische Medizin keine verbindliche Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dennoch übernehmen zunehmend gesetzliche Krankenkassen anteilig osteopathische Behandlungen. Zur Absicherung empfiehlt sich eine Anfrage bei der Krankenversicherung, ob und inwieweit eine Kostenübernahme besteht. Osteopathische Behandlungen müssen nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) wie bei einem Privatpatienten abgerechnet werden. Nach den Sätzen der GOÄ ergibt sich je nach den gewählten Behandlungsmethoden und dem Zeitaufwand ein Kostensatz zwischen 95 und 135 € pro Sitzung. Wir halten ein detailliertes Informationsblatt mit den exakten Gebührensätzen der DGOM (Deutsche Gesellschaft für Osteopathische Medizin e.V.) bereit.

 

Privat versicherte Patienten (PKV)

Bei Privatpatienten erstatten die privaten Krankenversicherer in der Regel die osteopathischen Behandlungen entsprechend der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Zur Absicherung empfiehlt sich eine Anfrage bei der Krankenversicherung, ob und inwieweit eine Kostenübernahme besteht.